Unter dem Terminus Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln.
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
In Deutschland ist ein Mietvertrag eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: „Mietzins“, für die vermietende Partei: „Mietforderung“) besteht.
Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes, § 581 BGB, auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit der Fruchtziehung. Die Pacht ist von der Miete abzugrenzen, diese ist eine Gebrauchsüberlassung einerSache auf Zeit gegen Entgelt ohne die Möglichkeit hauptsächlicher Fruchtziehung.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Unter dem Terminus Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln.
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten) die gesetzliche Grundlage zur Verhängung und Durchsetzung von Bußgeldern.
Unter dem Terminus Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln.
Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Es beinhaltet den Erziehungsgedanken, der sich insbesondere auch in den vielfältigen, abgestuften Reaktionsmöglichkeiten widerspiegelt. Durch zeitnahe und erzieherische Maßnahmen, etwa die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder eines sozialen Trainingskurses (zum Beispiel in Form eines Anti-Gewalt-Trainings), leisten die Justizbehörden gleichzeitig einen Beitrag zur Verhütung weiterer Straftaten
Als Strafrecht bezeichnet man im Recht Deutschlands ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen, sie sollen vielmehr zu einem rechtskonformen Verhalten gebracht werden.
Das Strafrecht ist ein methodisch selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht).
[1] Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
NICOLE PRZYBILLA
RECHTSANWÄLTIN
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